Fachanwalt Jobprofil

Beschreibung:   Ein Rechtsanwalt, der sich auf einem Rechtsgebiet spezialisiert hat, kann von der Rechtsanwaltskammer den Titel als Fachanwalt erhalten. Die Zulassung als Fachanwalt wird von der Fachanwaltsordnung geregelt. Rechtsgebiete für Fachanwälte sind beispielsweise Agrarrecht, Bau- und Architektenrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht, Erb- und Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Informationstechnologierecht, Insolvenzrecht, Miet- und Wohneigentumsrecht, Medizinrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Transport- und Speditionsrecht, Urheber und Medienrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und auch Verwaltungsrecht. Fachanwälte beraten und vertreten die Interessen ihrer Mandanten. Fachanwälte sind hauptsächlich in Rechtsanwaltskanzleien und in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt. Als  Fachanwalt hat man je nach Berufsfeld folgende Aufgaben: - Betreuung der Mandanten - Mandanten in Rechtsangelegenheiten beraten - Außergerichtliche Beratung - Aushandeln vom Honorar - Vorträge und Seminare - Verfassen von Fachdokumenten - Sachverhalte analysieren - Gerichtsvertretungen - Aktenstudium und Schriftsätze anfertigen - Verhandlungen und Schriftwechsel mit Prozessgegner - Ausgestaltung von Rechtsgeschäften - Vertragsabschlüsse - Geschäftsverhandlungen

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Voraussetzungen und Fähigkeiten

  • Überdurchschnittliche Examen - Mehrjährige Berufserfahrung im Rechtsgebiet - Erfolgsnachweise - Hohe Beratungskompetenz - Akquisestärke - Gute Kommunikationsfähigkeiten - Serviceorientierung - Hohe Belastbarkeit - Sorgfältiges und kreatives Arbeiten - Hohes Engagement - Sicheres und seriöses Auftreten - Reisebereitschaft - Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift - Verantwortungsvolles Handeln - Durchsetzungsfähigkeiten - Flexibilität  - Teamfähigkeit
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Berufsleben

Jeder Fachanwalt muss seiner Rechtsanwaltskammer jährlich den Nachweis bringen, dass er sich in seinem Fachgebiet fortgebildet hat. Anpassungsweiterbildungsmöglichkeiten sind beispielsweise qualifizierte Lehrgänge in Verhandlungsführung, spezielle Rechtslehrgänge, EDV-Anwendungen im Rechtsbereich, sowie Gesprächsführung im Recht-, Anwalts- und Notariatswesen.

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