Brandschutz Jobprofil

Brandschutz bezieht sich auf vorbeugende Maßnahmen zur Ausbreitung von Rauch und Feuer. Bei einem Brand ermöglicht ein effektiver Brandschutz wirksame Löscharbeiten und somit die Rettung von Menschen und Tieren. Fachkräfte im Brandschutz entwickeln Maßnahmen zur Brandbekämpfung und bei Explosionen, diese werden bei Notfällen auch in die Praxis umgesetzt. Die Fachleute sind auch für die Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen zuständig. Brandschutzfachkräfte sind hauptsächlich in Betrieben mit erhöhter Brandgefahr beschäftigt, beispielsweise in der Chemie- oder Metallindustrie, Flughafenbetrieben, Kraftwerken, Kunststoff- und Lackfabriken oder auch im Bergbau.
 
Im Brandschutz hat man je nach Berufswahl folgende Aufgaben:

• Erstellung von Brandschutzkonzepten und Gutachten
• Abstimmungsgespräche mit Behördenvertretern
• Präsentation von Fachvorträgen
• Kalkulation von Angeboten
• Labortests
• Kontakt zu Prüf- und Zulassungsstellen  
• Kundenberatung  
• Instandhaltung und Wartungsaufgaben
• Erstellung von technischen Dokumentationen  
• Prävention und Gefahrenanalyse
• Sicherheitstechnik

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Voraussetzungen und Fähigkeiten

• Abgeschlossenes Studium (Fachrichtung Sicherheitstechnik)
• Berufserfahrung im Brandschutz oder Bauwesen
• Erfahrungen im Behördenumgang
• Gute EDV-Kenntnisse, ggf. auch AutoCAD
• Gute Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen im Brandschutz
• Eigenverantwortliche Arbeitsweise
• Ausgezeichnete Deutschkenntnisse  
• Hohe Einsatzbereitschaft
• Kommunikationsstärke und Belastbarkeit
• Teamfähigkeiten
• Starke Ergebnis- und Erfolgsorientierung
• Hohe Kundenorientierung 

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Berufsleben

Die berufliche Weiterbildung als Brandschutzfachkraft ist durch die Industrie- und Handelskammern geregelt. Nach der Weiterbildung sollten sich die Brandschutzfachkräfte entscheiden, in welchen Einsatzgebieten sie sich spezialisieren wollen. Möglichkeiten diesbezüglich sind z.B. Brand- und Explosionsschutz, Produktionsüberwachung, Erstellung von Notfallplänen oder auch die Überwachung der gesetzlichen Vorschriften. Brandschutzfachkräfte können aber auch selbständig als freie Berater tätig werden. 

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