Immobilienmakler Jobprofil

Immobilienmakler vermitteln Eigentums- oder Mietwohnungen, Grundstücke und auch Geschäftsräume. Bei erfolgreichen Bemühungen erhalten Immobilienmakler eine Maklerprovision, die sogenannte Courtage, die vorher durch einen Maklervertrag abgesichert wird. Immobilienmakler beraten und betreuen die Interessenten, sie besichtigen die angebotenen Immobilienobjekte und ermitteln und verhandeln die Verkaufspreise und Zahlungsmodalitäten. Gegebenenfalls klären Immobilienmakler auch rechtliche Fragen mit Baubehörden oder zuständigen Ämtern ab. Immobilienmakler sind hauptsächlich in der Immobilien- und Wohnungsbranche beschäftigt.
Als Immobilienmakler hat man je nach Berufsfeld folgende Aufgaben:
• Prüfung von Verträgen
• Verhandlungen und Verkaufsgespräche führen
• Objektakquise und Besichtigungen
• Umgang mit Behörden und Ämtern
• Akquisition von neuen Kunden
• Exposés erstellen
• Betreuung von Kunden und Objekten
• Präsentation und Einwertung der Immobilien
• Notartermine organisieren
• Vertriebsstrategien unterstützen
• Fachliche Beratungstätigkeiten und kompetenter Ansprechpartner

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Voraussetzungen und Fähigkeiten

• Abgeschlossene Berufsausbildung (ggf. Immobilienwirtschaft)
• Markt- und Ortskenntnisse im Aufgabengebiet
• Vertriebserfahrung
• Gute Englischkenntnisse
• MS-Office Kenntnisse
• Selbstständige und kreative Arbeitsweise
• Hohe Kommunikationsfähigkeit  
• Gute Umfangsformen und sicheres Auftreten
• Verhandlungsgeschick
• Organisations- und Kommunikationsstärke
• Unternehmerisches Denken und Handeln
• Beratungskompetenz
• Flexibilität
• Internet Affinität 

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Berufsleben

Immobilienmakler können sich mit Themen wie beispielsweise aktuelle Rechtsfragen in der Grundstückswirtschaft, im Immobilienmarketing und im Bank- und Kreditwesen spezialisieren. Für Maklertätigkeiten braucht man in Deutschland übrigens laut der Gewerbeordnung die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Im Prinzip kann jeder ein Maklergewerbe anmelden, aber es wird eine spezielle Maklererlaubnis verlangt, die bei sogenannten nicht geordneten finanziellen Situationen verweigert werden kann. 

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