Allgemeines

Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt bezieht sich auf den juristischen Beistand. Rechtsanwälte beraten und vertreten Mandanten in Rechtsangelegenheiten. Bei Gerichtsprozessen unterstützen Rechtsanwälte die Richter bei der Rechtsfindung und vertreten die Interessen ihrer Mandanten. Als Rechtsbeistand begleiten die Rechtsanwälte ihre Mandanten zu Verhandlungen und bereiten Gerichtsverhandlungen vor. Sie sorgen für die Mediation und professionelle Vertragsgestaltungen. Rechtsanwälte sind für das fachkundige Prüfen auf rechtliche Begründungen und Durchsetzbarkeit von Wünschen und Forderungen zuständig. Rechtsanwälte sind hauptsächlich in Anwaltskanzleien oder auch freiberuflich beschäftigt. Auch in Industrie- und Handelsunternehmen aller Wirtschaftszweige, sowie in Organisationen und Interessenvertretungen sind Rechtsanwälte tätig. Als Rechtsanwalt hat man je nach Berufsfeld folgende Aufgaben: - Bearbeitung aller rechtlichen Angelegenheiten - Rechtliche und steuerliche Beratung  - Nachfolgeplanung - Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsversicherungsrecht - Seminartätigkeiten  - Strukturierende Vergaberechtsberatung - Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche - Strukturierung und vergaberechtliche Beratung   - Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen in allen rechtlichen Angelegenheiten - Gutachterliche Stellungnahmen - Unterstützung bei komplexen Ausschreibungen - Bearbeitung von Mandaten im öffentlichen Wirtschaftsrecht - Vertragserstellung - Projektunterstützung      

Voraussetzungen und Fähigkeiten

  • Überdurchschnittliches Examina - Fachkenntnisse - Sorgfältiges und kreatives Arbeiten - Hohes Engagement - Sicheres und seriöses Auftreten - Reisebereitschaft - Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift - Verantwortungsvolles Handeln - Analytisches Denken - Durchsetzungsfähigkeiten - Verständnis - Interesse an politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsfindungsprozessen - Große Einsatzbereitschaft - Flexibilität  - Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten - Teamfähigkeit

Berufsleben

  • Belastbarkeit Für die Tätigkeit als Rechtsanwalt wird die Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer benötigt. Qualifizierungen für Rechtsanwälte sind beispielsweise Spezialisierungen im Zivilprozessrecht, Arbeits- und Sozialrecht, sowie Wirtschafts- und Vertragsrecht. Auch die zusätzliche Berufsqualifikation als Fachanwalt ist eine berufliche Alternative zur Weiterbildung. Wer eine Existenz gründen möchte, kann sich mit einer eigener Anwaltspraxis selbständig machen.

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